Vertragsbedingungen

Mit Kaufabschluss erklärt sich der Klient / die Klientin auch mit den nachfolgend beschriebenen Vertragsbedingungen einverstanden.

§1 AGB

  • Für die Geschäftsbeziehung zwischen Lasolera Personaltraining und dem Klient:in gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
  • Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung.
  • Kunden im Sinne von § 1 S. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.

§2 Vertragsgegenstand

  • Der Vertragsgegenstand ist die Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung sowie über die digitalen Inhalte
  • zu Ernährung und Training im Rahmen der Lasolera App und die Betreuung durch die Lasolera App.

§3 Leistungsgegenstand

  • Lasolera Personaltraining bietet dem Klient:in ein umfassendes Kursangebot vor Ort.
  • Ergänzend erhalten die Mitglieder Zugang zu weiteren Kursen, Workouts und Entspannungseinheiten in der Lasolera App auf Abruf.
  • Zudem stehen jedem Nutzer:in innerhalb der Lasolera App individuelle Ernährungslösungen zur Verfügung. Entsprechend dem persönlichen Ziel sowie
  • der erfassten Ausgangssituation werden Kalorien und Makronährstoffe in Rezepten berechnet.

§4 Training und Terminvereinbarung

  • Vor Beginn der Trainingseinheiten findet eine Anamnese mit dem Klient:in statt. Im Rahmen der Anamnese verpflichtet sich der Klient:in den Trainer:in
  • über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen zu informieren.
  • Der Klient:in kann durch eine Anmeldung an einem Kurs/ Woche (yellow) bzw. bei jedem Kurs (Lasolera gold) oder durch eine Zehnerkarte, Einzelticket,.des aktuellen Kursplans von Lasolera Personaltraining teilnehmen
  • Die Trainingseinheiten finden in den Räumlichkeiten von Lasolera Personaltraining im Mühlweg 25/2, 71711 Murr statt.

§5 Obliegenheiten des Kunden

Der Klient:in ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Klient:in verpflichtet, den Trainer:in umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

§6 Zahlungsbedingungen

  • Das Honorar für Lasolera Persoanltraining richtet sich nach dem oben ausgewählten Abonnement oder den aufgelisteten Zehnerkartenpreisen.
  • Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.
  • Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:

Überweisung

Lara Vanessa Fried
DE10 1101 0101 5381 0866 62
SOBKDEB2XXX, Solarisbank

§7 Beendigung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der im Vertrag genannten Erst-/ Mindestlaufzeit beidseitig schriftlich kündbar. Für die
  • Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang bei Lasolera Personaltraining, Mühlweg. 25/2, 71711 Murr entscheidend.
  • Solange keine fristgerechte Kündigung erfolgt, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils stillschweigend um einen Monat. Das Recht auf außerordentliche
  • Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt..
  • Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet auch die vollumfängliche Nutzungsmöglichkeit der Lasolera App.

§8 Haftung und Hinweise

  • Der Trainer:in haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden:in. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lasolera Personaltraining, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von dem Trainer:in zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.
  • Dem Klient:in wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten Lasolera Personaltrainings werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
  • Der Trainer:in haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstübersch.tzung bei dem Klient:in zustande gekommen sind. Hält sich der Klient:in nicht an die Anweisungen von Lasolera Personaltraining und erleidet er dadurch Schäden, so ist die Haftung von Lasolera Personaltraining ausgeschlossen.
  • Der Trainer:in verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung

§9 Datenschutz

  • Die personenbezogenen Daten des Klient:in werden von Lasolera Personaltraining gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung der in § 3 genannten Leistungen verwendet.
  • Mit der Angabe der im Mitgliedsformular angegebenen E-Mail-Adresse und Mobilnummer erkläre ich mich mit dem Erhalt von Informationen im Zusammenhang mit dem aktuellen Vertragsverhältnis sowie der erbrachten Leistungen per E-Mail bzw. SMS (jederzeit widerruflich) einverstanden
  • Die Einzelheiten zu dem Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Lasolera Personaltraining, welche bei Vertragsabschluss vorgezeigt und nachgelesen werden

§10 Geheimhaltung

Lasolera Personaltraining ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten:in Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Lasolera Personaltraining und dem Klient:in.

§11 Vertragsdauer

Zwischen Lasolera Personaltraining und dem Klient:in werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen. Die Vertragsdauer richtet sich nach der oben ausgewählten Mitgliedschaft. Zehnerkarten sind 4 Monate gültig, ab dem Kaufdatum.

§12 Schlussbestimmungen

  • Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  • Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  • Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  • Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, der Ort des Firmensitzes des Coaches vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.